Die Vergabe von Bauaufträgen unterscheidet sich stark, je nachdem, ob sie von öffentlichen oder privaten Auftraggebern initiiert wird. Diese Unterschiede betreffen sowohl die Auftraggeber selbst als auch die zugrunde liegenden Verfahren. In diesem Blogpost thematisieren wir die Hauptunterschiede zwischen öffentlicher und privater Vergabe im Bauwesen und geben Tipps, was genau in den jeweiligen Vergabearten besonders zu beachten ist.
Die Vergabearten im Unterschied
Öffentliche Vergabe: Öffentliche Vergaben werden von staatlichen Stellen, Kommunen oder anderen öffentlichen Institutionen wie Regierungen, Behörden oder öffentliche Unternehmen durchgeführt. Das Ziel dieser Vergaben ist es, öffentliche Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass die finanziellen (Steuer-)Mittel effizient und transparent verwendet werden.
Private Vergabe: Private Vergaben hingegen werden von privaten Unternehmen oder Einzelpersonen wie Investoren oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft beauftragt. Im Vordergrund stehen hierbei Effizienz und Flexibilität, aber auch Vertraulichkeit, damit private Auftraggeber ihre spezifischen Anforderungen und Ziele bestmöglich umsetzen können.
Vergabeverfahren
Öffentliche Vergabe: Öffentliche Vergaben unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften und Regelungen. Diese sollen sicherstellen, dass das Vergabeverfahren fair, transparent und wettbewerbsorientiert ist. In Deutschland beispielsweise basiert das Vergaberecht auf EU-Richtlinien und verlangt die Nutzung standardisierter Vergabeunterlagen wie der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die Einhaltung nationaler und internationaler Vergabegesetze ist bei der öffentlichen Vergabe von hoher Bedeutung.
Private Vergabe: Im Gegensatz dazu sind private Vergaben weniger stark reglementiert. Auftraggeber haben bei der privaten Vergabe mehr Flexibilität bei der Auswahl der Bieter und der Gestaltung der Vertragsbedingungen. Private Vergaben können auf informellen Vereinbarungen basieren und sind daher nicht immer an formale Richtlinien gebunden. Dadurch werden bei der privaten Vergabe meist schnellere und individuellere Lösungen ermöglicht.
Die öffentliche Vergabe - die Besonderheiten
- Anwendbares Recht: Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge muss gesetzlichen Regelungen wie dem deutschen Vergaberecht entsprechen. Es ist wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und diese strikt einzuhalten. Erfahre hier mehr zu den offiziellen Bestimmungen von Deutschland und Europa.
- Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsverfahren sind verschiedene Methoden, die je nach Art und Umfang des Bauvorhabens gewählt werden sollten. Bei der Taktung des Vergabeverfahrens hilft in der Regel ein Vergabeterminplan, der den Start der Vergabe bis zum Vertragsabschluss terminiert. In koppla wird der Vergabeterminplan sogar in den gesamten Projektablauf integriert und nahtlos mit der Bauausführung verknüpft.
- Vergabeunterlagen: Diese müssen klar und eindeutig formuliert sein, um potenziellen Bietern eine verständliche Basis für ihre Angebote zu bieten. Alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben, Anforderungen an die Bieter und Vergabebedingungen sollten enthalten sein.
- Gleichbehandlung und Transparenz: Alle Bieter müssen gleich behandelt werden, und das Vergabeverfahren muss transparent sein. Das bedeutet konkret, dass alle Informationen sowie Entscheidungen für alle Bieter zugänglich sein müssen.
- Eignungsprüfung: Da häufig Steuermittel für die öffentliche Vergabe genutzt werden und diese verantwortungsbewusst eingesetzt werden sollten, hat die öffentliche Hand das Recht, die Eignung der Bieter zu prüfen. Hier werden besonders die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter berücksichtigt.
- Angebotsabgabe und Bewertung: Angebote müssen fristgerecht und vollständig abgegeben werden und werden nach vorher festgelegten Kriterien wie Preis und Qualität bewertet.
- Vertragsabschluss und Ausführung: Nach Prüfung der Angebote wird der Bauauftrag an den besten Bieter vergeben. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Bedingungen, und somit kann die Bauausführung beginnen.
Die private Vergabe - die Besonderheiten
- Anwendbares Recht: Da die private Vergabe individuellen Regelungen und im klassischen Sinne keinem offiziellen Gesetzesrecht unterliegt, sollte ein detaillierter Bauvertrag aufgesetzt werden. Darin sollten alle relevanten Aspekte wie Leistungsumfang, Fristen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsbedingungen und Haftungsfragen des Projekts geregelt werden.
- Vergabeverfahren und Angebotsvergleich: Auch bei der privaten Vergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und sorgfältig zu vergleichen. Dabei sollten, wie bei der öffentlichen Ausschreibung, nicht nur Kosten und Qualität der Leistungen berücksichtigt werden, sondern auch Erfahrung des Unternehmens und Referenzen.
- Vertragsbedingungen: Bei der privaten Vergabe ist zu beachten, dass klare und eindeutige Formulierungen im Vertrag genutzt werden. Als Grundlage kann hier die VOB/B dienen. So können Missverständnisse und Streitigkeiten während der Bauphase vermieden werden.
- Absicherung gegen Baumängel: Der Vertrag für die private Vergabe sollte besonders klar bei der Regelung gegenüber Gewährleistung und Haftung von Baumängeln sein. Gewährleistungsfristen und Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung sind in einem solchen Vertrag besonders wichtig.
- Zahlungsmodalitäten: Auch klare Regelungen zur Zahlung, beispielsweise gestaffelt nach Baufortschritt, helfen, finanzielle Risiken zu minimieren. Um bei der privaten Vergabe weiteren Risiken vorzubeugen, ist es üblich, ein Sicherheitseinbehalt bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.
- Bauleitung: Um die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen zu überwachen, kann die Bauleitung sowohl von Bauherr:innen selbst als auch von externen Bauleiter:innen übernommen werden.
Damit die Bauleitung immer alles im Überblick behält und falls nötig frühzeitig eingreifen kann, ist ein ganhzeitlicher Terminplan wie der von koppla von höchster Bedeutung.
- Rechtliche Beratung: Bei komplexen Projekten oder Unsicherheiten kann es in der privaten Vergabe ratsam sein, mit einem Fachanwalt für Baurecht zusammenzuarbeiten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Die private vs. öffentliche Vergabe im Überblick
Öffentliche und private Vergabe im Bauwesen haben jeweils ihre eigenen Herausforderungen und Vorteile. Während öffentliche Vergaben stark reguliert sind und Transparenz sowie Fairness sicherstellen sollen, bieten private Vergaben mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten. Sowohl für die öffentliche als auch die private Vergabe ist es entscheidend, sich frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Nur so kann ein erfolgreiches und reibungsloses Bauprojekt gewährleistet werden.
Zum Erfolg eines Bauprojekts trägt auch eine sichere Planung und Ausführung bei. In koppla ist die Vergabe und Ausschreibung nahtlos in den gesamten Projektablauf integriert, sodass Informationen zwischen den einzelnen Projektphasen nicht verloren gehen.