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Die Rolle der VOB bei Bauvorhaben: Schritte 1-10

Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsordnung von Bauleistungen lerne Schritt für Schritt wie diese ablaufen.

Die VOB (Vergabe und Vertragsordnung) ist ein komplexes Konstrukt, das wir in diesem früheren Post näher erklärt haben. Nun gehen wir auf die verschiedenen Schritte ein, nach denen die öffentliche Ausschreibung für Leistungen von Bauvorhaben typischerweise aufgebaut ist. Eine private Ausschreibung unterscheidet sich von einer öffentlichen Ausschreibung hauptsächlich dadurch, dass die Bieterliste begrenzt ist und nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Dies ermöglicht es dem ausschreibenden Unternehmen, gezielt Anbieter auszuwählen, die bestimmte Qualifikationen oder Erfahrungen mitbringen.

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Die öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen läuft häufig folgendermaßen ab:

  1. Bedarfsfeststellung: Der Bauherr definiert für jedes Bauvorhaben den spezifischen Bedarf an Bauleistungen und erstellt eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Diese umfasst die Anforderungen sowie Spezifikationen des Projekts und dient als Grundlage für die weiteren Planungs- und Ausführungsphasen. Somit haben alle Beteiligten ein klares Verständnis der zu erbringenden Leistungen und der gewünschten Qualität für das Bauvorhaben.
  1. Vorabinformation: Der Bauherr informiert potenzielle Bieter über das geplante Bauvorhaben sowie die bevorstehende Ausschreibung. Dies geschieht durch die Bekanntmachungen in relevanten Medien und auf branchenspezifischen Plattformen. Wichtige Informationen über den Umfang und die Art des Bauvorhabens, die Anforderungen an die Bieter sowie den zeitlichen Ablauf der Ausschreibung werden kommuniziert. Ziel ist es, ein breites Spektrum an qualifizierten Unternehmen auf das Bauvorhaben aufmerksam zu machen und deren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zu gewährleisten.
  1. Ausschreibung: Der Bauherr veröffentlicht die offizielle Ausschreibung, die alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben enthält, einschließlich Leistungsbeschreibung, Vergabekriterien und Vertragsbedingungen. Darüber hinaus werden die Ausführungsfristen klar definiert, um den zeitlichen Rahmen des Bauvorhabens festzulegen. Sie müssen transparent dargestellt werden, damit die Bewertungsmaßstäbe nachvollziehbar sind. Schließlich werden auch die Vertragsbedingungen aufgeführt, um den rechtlichen Rahmen und die Erwartungen an die Vertragspartner klar zu kommunizieren. Somit wird den Bietern eine fundierte Basis für die Erstellung ihrer Angebote zum Bauvorhaben geboten und eine reibungslose Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gewährleistet.
  1. Angebotsphase: Die potenziellen Bieter erstellen und reichen ihre Angebote fristgerecht gemäß den Vorgaben der Ausschreibung ein. Während der Angebotsphase können Rückfragen der Bieter auftreten, daher finden häufig Bietergespräche statt, bei denen der Bauherr zusätzliche Informationen zum Bauvorhaben bereitstellt und offene Fragen beantwortet. Somit wird sichergestellt, dass alle Angebote vollständig und den Projektanforderungen entsprechend eingereicht werden.
  1. Angebotsauswertung: Der Bauherr wertet die eingegangenen Angebote zum Bauvorhaben anhand vorab festgelegter Kriterien aus. Zur Besichtigung der Wirtschaftlichkeit wird nicht nur der Preis der Angebote berücksichtigt, sondern auch verschiedene Qualitätskriterien und die Erfahrung der Bieter. Diese ganzheitliche Bewertung gewährleistet, dass das ausgewählte Angebot nicht nur kosteneffizient ist, sondern auch den Anforderungen und Standards des Projekts entspricht. Indem der Bauherr sowohl ökonomische als auch qualitative Aspekte in die Entscheidungsfindung einbezieht, wird die Grundlage für eine erfolgreiche und hochwertige Umsetzung des Bauvorhabens gelegt.
  1. Vergabeentscheidung: Auf Basis der Angebotsauswertung trifft der Bauherr eine Entscheidung über die Vergabe des Bauauftrags an den geeignetsten Bieter. Somit wird sichergestellt, dass der ausgewählte Bieter nicht nur den formalen Anforderungen entspricht, sondern auch das beste Gesamtpaket im Hinblick auf Kosten und Qualität bietet. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, eine erfolgreiche Projektdurchführung zu gewährleisten und die gesteckten Ziele des Bauvorhabens zu erreichen.
  1. Auftragserteilung: Der Bauherr erteilt dem ausgewählten Bieter den Zuschlag und schließt einen Bauvertrag ab. Dieser regelt die vertraglichen Vereinbarungen im Detail. Dazu gehören die spezifischen Leistungsbedingungen, die der Bieter zu erfüllen hat, sowie die vereinbarten Ausführungsfristen, innerhalb derer das Bauvorhaben abgeschlossen sein muss. Zudem werden die Zahlungsmodalitäten genau definiert, um die finanzielle Abwicklung des Projekts zu regeln. Der Vertrag enthält auch Bestimmungen zu den Gewährleistungsfristen, die sicherstellen, dass der Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit nach Abschluss des Projekts für eventuelle Mängel haftet. Diese umfassenden Regelungen dienen dazu, klare Verhältnisse zu schaffen und eine reibungslose Umsetzung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
  1. Bauausführung: Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der Bauleistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen und Terminen. Während der gesamten Bauphase wird die Durchführung der Arbeiten regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass alle Leistungen den vereinbarten Qualitätsstandards und Zeitplänen des Bauvorhabens entsprechen. Während der Bauphase erfolgt eine regelmäßige Überwachung und Abnahme der erbrachten Leistungen. Diese systematische Überwachung und Abnahme sind entscheidend für die erfolgreiche und fristgerechte Fertigstellung des Bauvorhabens.
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  1. Abrechnung und Zahlung: Nach Abschluss der Bauleistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Preise und erbrachten Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen des Bauvorhabens. Diese umfassen typischerweise Meilensteine oder bestimmte Zeitpunkte während der Bauausführung, an denen Zahlungen fällig werden. Die ordnungsgemäße Abrechnung und Zahlung sind entscheidend, um die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer zu erfüllen und die erfolgreiche Durchführung des Bauvorhabens abzuschließen.
  1. Gewährleistung und Abnahme: Nach Fertigstellung der Bauleistungen erfolgt die Abnahme durch den Bauherrn. Dabei wird überprüft, ob alle vereinbarten Leistungen entsprechend den vertraglichen Vorgaben erbracht wurden. Eventuelle Mängel werden dokumentiert und dem Auftragnehmer zur Beseitigung innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gemeldet. Dieser ist verpflichtet, die Mängel zeitnah und fachgerecht zu beheben. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung erfolgt die endgültige Abnahme und Abschluss des Bauvorhabens.

Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsordnung von Bauleistungen und unterscheidet sich bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen durch die Teilnehmerliste. Bauvorhaben mit einer öffentlichen Ausschreibung sind für alle zugänglich, private sind nur für ausgewählte Anbieter. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt in 10 Schritten: Bedarfsfeststellung, Vorabinformation, Ausschreibung, Angebotsphase, Angebotsauswertung, Vergabeentscheidung, Auftragserteilung, Bauausführung, Abrechnung und Zahlung, sowie Gewährleistung und Abnahme. Diese Schritte gewährleisten Transparenz, Vergleichbarkeit und eine erfolgreiche Projektdurchführung.

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